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des Feuerwehrvereins der
Freiwilligen Ortsfeuerwehr Föhrste e.V. § 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
(1)
Der Verein trägt den Namen
„Feuerwehrverein der Freiwilligen
Ortsfeuerwehr Föhrste e.V.“
Er hat seinen Sitz in 31061 Alfeld (Leine),
Mörick 14. (2) Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. (3) Der Feuerwehrverein soll in das
Vereinsregister eingetragen werden.
§ 2 Zweck (1) Der
Feuerwehrverein dient ausschließlich und unmittelbar der Förderung
des Feuerwehrwesens und der Kameradschaftspflege der Freiwilligen
Ortsfeuerwehr Föhrste und deren Abteilungen, nachfolgend
Freiwillige Feuerwehr
Föhrste genannt.
(2)
Der
Feuerwehrverein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Sämtliche Zuwendungen stehen nur
der Freiwilligen Feuerwehr Föhrste zu. Die gesetzlichen Aufgaben des
Trägers der Brandschutzes gem. Nds. Brandschutzgesetz bleiben von
der Tätigkeit des Feuerwehrvereins unberührt.
(3)
Die soziale
Fürsorge für die Feuerwehrangehörigen in besonderen Fällen und auf
Beschluss des Vorstandes.
§ 3 Mittel (1) Die zur Erfüllung der Aufgaben nötigen
Mittel erwirbt sich der Verein durch a. Mitgliedsbeiträge, b. Veranstaltungen, c. Zuschüsse, d. Spenden und e. Schenkungen.
(2) Über die Höhe und Fälligkeit der
Mitgliedsbeiträge beschließt die ordentliche Mitgliederversammlung.
(2.1) Im Falle einer
vorzeitigen Beendigung der Vereinsmitgliedschaft im laufenden
Geschäftsjahr verbleibt der gezahlte Mitgliedsbeitrag im
Feuerwehrverein. (3) Die Mittel dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Über die Verwendung der
Mittel ist ein Nachweis zu führen. (4) Vom Kassenwart ist über Einnahmen und
Ausgaben Buch zu führen (vgl. § 10 dieser Satzung). Es darf keine
Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind,
oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen, begünstigt werden. (6) Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen
aus Mitteln des Feuerwehrvereins. § 4 Anschaffungen (2) Eine Weitergabe (Veräußerung, Leihe oder
Miete) der Gegenstände an Dritte bedarf der Zustimmung des
Vorstandes. (3) Über Anschaffungen des Feuerwehrvereines
kann der Vorstand eigenständig mit einfacher Mehrheit unter
Beachtung des § 3 Abs.3 dieser Satzung entscheiden, hat aber der
Mitgliederversammlung mindestens einmal jährlich einen
Rechenschaftsbericht vorzulegen. § 5 Mitgliedschaft (1) Dem Verein können angehören: a. aktive Mitglieder der Wehr b. Mitglieder der Altersabteilung c. Ehrenmitglieder d. fördernde Mitglieder (natürliche und
juristische Personen) (2) Die Mitgliedschaft
wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung (Aufnahmeantrag)
erworben, über deren Annahme der Vorstand entscheidet. Die Ablehnung
einer Mitgliedschaft bedarf keiner Begründung. (3) Die Mitgliedschaft endet durch Tod,
schriftliche Austrittserklärung oder Ausschluss. Ein Mitglied kann
jederzeit seinen Austritt schriftlich an den Vorstand erklären. Der
Ausschluss kann nur erfolgen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Ein
wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn das Mitglied den
Mitgliederbeitrag nicht gezahlt hat, schuldhaft in grober Weise die
Interessen des Vereins verletzt, sich ehrenrührig verhält, den
Vereinszwecken zuwider handelt etc. Über den Ausschluss
entscheidet der Vorstand, legt darüber aber der MV einen Bericht
vor. (4) Ein Mitglied hat nach Beendigung der
Mitgliedschaft keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. § 6 Organe (1) Die Organe des Feuerwehrvereins sind: a) die Mitgliederversammlung b) der Vorstand (2) Auf Beschluss der Mitgliederversammlung
können Ausschüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden. § 7 Mitgliederversammlung
(1)
Der
Mitgliederversammlung gehören alle Vereinsmitglieder mit je 1 Stimme
an. (2) Die
ordentliche Mitgliederversammlung des Feuerwehrvereins findet einmal
jährlich statt. Hierzu ist mit einer Frist von 14 Tagen unter
Bekanntgabe der Tagesordnung schriftlich oder durch
Aushang (Schaukasten am
Feuerwehrhaus) einzuladen.
(3) Die Mitgliederversammlung beschließt
insbesondere über: a. die Festsetzung der Mitgliedsbeiträge b. die Wahl des Kassenwartes und des
Schriftführers c. Wahl der Kassenprüfer d. Entlastung des Vorstandes e.
Anträge f. Änderung der Satzung (4) Außerordentliche Mitgliederversammlungen
müssen einberufen werden, wenn mindestens 10 Prozent der Mitglieder
des Feuerwehrvereins dieses verlangen. Wird dem Verlangen durch den
Vorstand nicht entsprochen, so können diese Mitglieder selbst die
Mitgliederversammlung einberufen. (5) Die Mitgliederversammlung wird durch den
1.Vorsitzenden, in Vertretung durch den 2.Vorsitzenden geleitet.
(6) Die Versammlung beschließt mit
einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder, soweit nicht in dieser
Satzung etwas anderes bestimmt ist. Stimmengleichheit gilt als
Ablehnung.
(7) Die Verhandlungen und Beschlüsse
der Mitgliederversammlung werden in Form eines Protokolls durch den
Schriftführer niedergeschrieben, in der nächsten
Mitgliederversammlung verlesen und nach Annahme neben der
Unterschrift des Schriftführer vom Vereinsvorsitzenden oder dessen
Stellvertreter unterzeichnet. (8) Anträge zur MV müssen mindestens 8 Tage vor
Versammlung dem Vorsitzenden oder seinem Stellvertreter zugegangen
sein. § 8 Vorstand (1) Die Geschäfte des Feuerwehrvereins werden
vom Vorstand geführt. Der Vorstand besteht aus a. dem/der Ortsbrandmeister/in als 1.
Vorsitzende/n b. dem/der stellv. Ortsbrandmeister/in als 2.
Vorsitzende/n
(Sie
werden durch die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Alfeld gem.
Nds. Brandschutzgesetz gewählt und übernehmen die
Aufgabe Kraft Amtes.) c. einem/er Zugführer/in oder Gruppenführer/in
als Beisitzer/in d. dem/der Jugendfeuerwehrwart/in als
Beisitzer/in
(Er/Sie
wird durch die Mitgliederversammlung der Jugendabteilung der
Freiwilligen Ortsfeuerwehr Föhrste gewählt und übernimmt
dieses Amt für die Dauer dieser Amtszeit.) e. dem/der Kassenwart/in f. dem/der Schriftführer/in (2) Der/die 1. und 2. Vorsitzende bilden den
geschäftsführenden Vorstand im Sinne des § 26 BGB. Sie vertreten den
Verein gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam und sind in das
Vereinsregister einzutragen. (3) Der/die Kassenwart/in und der/die
Schriftführer/in werden jeweils in der ordentlichen
Mitgliederversammlung für die Dauer von drei Jahren gewählt. Die
Wiederwahl ist zulässig. (4) Dem Vorstand obliegt die Geschäftsführung
des Feuerwehrvereins, die Durchführung der Beschlüsse und die
Verwaltung des Vermögens. (5) Der Vorstand wird ausschließlich
ehrenamtlich tätig. Auslagen können erstattet werden. (6) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den
Verein nur in der Weise begründen, dass die Haftung der Mitglieder
auf das Vereinsvermögen beschränkt ist. Demgemäß muss in allen
namens des Feuerwehrvereins abzuschließenden Verträgen oder
sonstigen abzugebenden Verpflichtungserklärungen die Bestimmung
aufgenommen werden, dass die Vereinsmitglieder für die daraus
entstehenden Verbindlichkeiten nur mit dem Vereinsvermögen haften. § 9 Rechnungsprüfung (1) Der Kassenwart legt jährlich zur
Mitgliederversammlung den Kassenbericht vor. Die Kassenführung ist
vorher durch zwei nicht dem Vorstand angehörende, von der
Mitgliederversammlung zu wählende Kassenprüfer zu prüfen. Das
Ergebnis der Kassenprüfung ist auf der Mitgliederversammlung
vorzutragen. (2) Drei Kassenprüfer werden abwechselnd auf 3
Jahre gewählt.
§ 10 Auflösung des Feuerwehrvereins (1) Zur Auflösung des Vereins ist mit einer
Frist von einem Monat eine außerordentliche Mitgliederversammlung
unter Angabe der Tagesordnungspunkte: - Auflösung des Vereins - Verwendung des Vereinsvermögen einzuberufen. (2) Der Verein löst sich durch Beschluss der
Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von drei Viertel der
erschienenen Mitglieder der Wehr auf. (3) Die Auflösung des Vereins soll unter
entsprechender Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen
Gesetzbuches (BGB) für die Liquidation eines rechtsfähigen Vereins
erfolgen. (4) Das Vereinsvermögen geht bei Auflösung des
Vereins oder Wegfall des Vereinszweckes an die Ortschaft Föhrste
über. § 11 Gründung Der „Feuerwehrverein der Freiwilligen Ortsfeuerwehr
Föhrste e.V.“ wurde am 09.04.2011 gegründet. Alfeld, _________
1.Vorsitzende/r ____________ 2.Vorsitzende/r __________ Beisitzer/In
Jugendwart/In, ___________ Kassenwart/In _____________ Schriftführer/In, |
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| Stand: Samstag, 07. Januar 2012 | © 2010 Freiwillige Feuerwehr Föhrste |