| Geplante Termine |
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Truppmannausbildung Teil1 |
12.Aril 2012 bis
12.Mai 2012 |
Stundenplan |
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Truppmannausbildung Teil 2 |
Jahrgang
2011/2013 |
Stundenplan |
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Ausbildungseinheit |
Zeit |
Groblernziele
Die Teilnehmer müssen… |
Inhalte |
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Rechtsgrundlagen |
3 |
die wesentlichen
standortbezogenen Vorschriften und Regelungen über die Feuerwehr und
den Dienstbetrieb wiedergeben können. |
örtliche Regelungen der Feuerwehr
Funktionsträger
Geschäftsverteilung
Rechte u. Pflichten der
Feuerwehrangehörigen |
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Grundlagen des
Zivil- und Katastrophenschutzes |
3 |
Die Rechtsgrundlagen des Zivilschutzes
wiedergeben können
Die Ergänzung des Katastrophenschutzes
in den Aufgabenbereichen Brandschutz, ABC-Schutz, Sanitätswesen und
Betreuung wiedergeben können.
Die völkerrechtlichen Stellung der
Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes im
Verteidigungsfall wiedergeben können |
Aufgabenbereiche Organisationen und
Zivilschutzes
Mitwirkung als Helfer im Rahmen der
Einheiten oder Einrichtungen
Einheiten der Bundesanstalt THW |
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ABC Gefahrstoffe |
4 |
Die in der
Truppmannausbildung Teil 1 in der Ausbildungseinheit „Gefahren der
Einsatzstelle“ erworbenen Kenntnisse einsatzbezogen vertiefen und
selbständig anwenden können |
-Gefahren
-Kennzeichnung
-Verhalten im Einsatz |
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Besondere
Gefahren im Zivilschutz, Kampfmittel |
7 |
Die besonderen
Gefahren und Schäden im Zivilschutz wiedergeben, Schutzmaßnahmen
durchführen und die ABC- Schutz- und Selbsthilfeausstattung
sachgerecht anwenden können. |
-Wirkung von konventionellen und ABC-
Waffen
-Schutzmaßnahmen gegen die besonderen
Gefahren und Schäden im Zivilschutz
-Möglichkeiten der behelfsmäßigen
Dekontamination von Personen und Geräten |
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Sonderfahrzeuge |
5 |
Eine
Fahrzeugeinweisung für in der jeweiligen Gemeine vorgehaltene
Sonderfahrzeuge der ergänzenden Ausstattung erhalten |
-DL
-RW / GW
-LF 16 TS
SW 2000-Tr |
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Rettung |
12 |
Die in der
Truppmannausbildung Teil 1 erworbenen Fertigkeiten selbstständig und
fachlich richtig anwenden können |
-Einsatzübungen Menschenrettung
-Selbstretten
-Sichern gegen Absturz |
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Löscheinsatz |
18 |
Die in der
Truppmannausbildung Teil 1 erworbenen Fertigkeiten selbstständig und
fachlich richtig anwenden können |
FwDV 3 und 4 |
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Technische
Hilfeleistung |
10 |
Die in der
Truppmannausbildung Teil 1 erworbenen Fertigkeiten selbstständig und
fachlich richtig anwenden können |
-Bewegen von Lasten
-Trennen
Ausleuchten von Einsatzstellen,
Einsatzstellensicherung |
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Lebensrettende
Sofortmaßnahmen |
4 |
Die in der
Ersthelferausbildung erworbenen Fertigkeiten selbstständig und
fachlich richtig anwenden können |
Sofortmaßnahmen |
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Physische
psychische Belastung |
3 |
Die
Besonderheiten der physischen und psychischen Belastung wieder geben
können und entsprechend handeln können |
-Physische Belastungsfaktoren
- psychische Belastungsfaktoren |
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Rettungsmaßnahmen
im Zivilschutz |
2 |
Die besonderen Rettungsmaßnahmen
im Zivilschutz wieder geben können |
Rettungsmaßnahmen:
-in Flächenbrandgebieten
-aus Schutzräumen bei starker
Wärmestrahlung
-aus Teilzerstörten Gebäuden
-einsatztaktische Grundsätze |
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Hygiene |
1 |
Die Grundsätze
der Hygiene bei Einsätzen wiedergeben und danach Handeln können |
Hygiene im
Einsatz |
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Wasserförderung |
2 |
Bei der
Wasserförderung über lange Wegstrecken in Truppmannfunktion
selbständig mitwirken können |
Besonderheiten
beim Aufbau von Wasserförderstrecken u.a. Schlauchüberführungen |
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Objektkunde |
5 |
Besonderheiten
von gefährdeten oder gefährlichen Objekten im Ausrückebereich
wiedergeben und sich ihrer Funktion entsprechend verhalten können.
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Begehungen von:
-Industrie-, Gewerbebetriebe
-Versammlungsstätten
-Geschäfts- und Warenhäusern
-Objekte mit besonderen
Einsatzerschwernissen
Unter feuerwehrtechnischen und
taktischen Gesichtspunkten sowie einer Brandsicherheitswache |
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Leistungsnachweis |
1 |
Den Lernerfolg
nachweisen |
Gesamter
Lehrstoff |
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Gesamtstundenzahl |
80 |
Einschließlich 20
Std. zivilschutzbezogene Ausbildung |
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